CSD, Genderverbot

von Sophie und Nell

Das Genderverbot wurde Ende März in Hessen an Hochschulen, Schulen, in der Verwaltung und teilweise im öffentlichen, rechtlichen Rundfunk eingeführt. Begründung für dieses Verbot waren hauptsächlich die Empfehlung des Rats der deutschen Rechtschreibung, eine „einheitliche, verständliche Sprache“ und das Gendern als Hindernis für Menschen mit einer Lern-, Hör- und Sehbeeinträchtigung.

 

Am Samstag fand der CSD (Christopher- Street- Day) in Wiesbaden statt. Der Demozug führte auch am Kultusministerium vorbei. Demonstriert wurde unter anderem für gendergerechte Sprache (mit Genderzeichen) welche in Hessen nun in einigen Bereichen untersagt ist. Weltweit wird der CSD mit Paraden und Demos von der queeren Community gefeiert und für die Rechte der Community demonstriert.

 

Die CDU, die das Genderverbot einführte, wetterte gegen einen Genderzwang, führte aber einen Zwang zum Nicht-Gendern ein, schrieb die Gewerkschaft für Erziehung und Wirtschaft (GEW) am 2. April 2024. Donald Trump äußerte sich mit positiver Rückmeldung zu dem hessischen Genderverbot.

 

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes warnt in einem Artikel vom 13. 5. 24 vor dem verfassungsrechtlich problematischen Genderverbot. Das Verbot kann das Geschlechtsdiskriminierungsverbot (Artikel 3 GG) sowie allgemeine Persönlichkeitsrechte verletzen.

 

Das eingeführte Genderverbot erntet von überall Kritik. Viele Menschen möchten sich weiter für gendergerechte Sprache einsetzen.

 

 

Quellen: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/aktuelles/DE/2024/20240513_gutachten_genderverbote.html#:~:text=Antidiskriminierungsstelle%20des%20Bundes%20warnt%20vor%20%E2%80%9EGenderverboten%E2%80%9C%2013.05.2024,verboten%2C%20ist%20das%20verfassungsrechtlich%20problematisch,https://www.gew-hessen.de/themen/bildungspolitik/details/fakten

 

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Autor: Astrobobo

 

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